Über die Mehrwertsteuer
Die deutsche Mehrwertsteuer (MwSt), auch Umsatzsteuer (USt) genannt, beträgt seit 2007 19 %. Für bestimmte Waren des Grundbedarfs (Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften, ÖPNV-Tickets) gilt der ermäßigte Satz von 7 %. Die rechtliche Grundlage bildet das Umsatzsteuergesetz (UStG), zuletzt geändert durch das Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024).
Unternehmen führen die Mehrwertsteuer an das Finanzamt ab; gleichzeitig können sie die auf ihren Einkäufen gezahlte Vorsteuer geltend machen. Endverbraucher tragen die Steuer wirtschaftlich. Ab 1. Januar 2025 ist die elektronische Rechnung (E-Rechnung im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format) im B2B-Geschäft verpflichtend; ab 2027 wird sie für Ausgangsrechnungen Pflicht, ab 2028 für alle Unternehmen unabhängig vom Umsatz. Die Pflicht zur Übermittlung an das BZSt im Rahmen des EU-VAT-in-the-Digital-Age-Pakets (ViDA) startet voraussichtlich 2030 mit Real-Time-Reporting für innergemeinschaftliche Lieferungen.
Sondersätze 2026: Restaurant- und Verpflegungsleistungen werden seit Januar 2024 wieder mit 19 % statt der Corona-bedingten 7 % besteuert. Strom für Wallboxen privater Haushalte bleibt mit 19 % belegt, anders als noch in einigen 2023er-Entwürfen vorgesehen. Solaranlagen bis 30 kWp sind seit 2023 weiterhin nullbesteuert (0 % USt-Satz nach § 12 Abs. 3 UStG), wobei die Lieferung an den Endkunden steuerfrei und der Vorsteuerabzug des Installateurs erhalten bleibt.
So funktioniert es
- Nettopreis (ohne MwSt) oder Bruttopreis (mit MwSt) eingeben.
- Steuersatz wählen: 19 % regulär oder 7 % ermäßigt.
- MwSt-Betrag und Brutto/Netto ablesen.
Rechenbeispiele für typische Geschäftsvorfälle
Beispiel 1, Freiberufler-Honorarrechnung: Ein IT-Berater stellt einem Berliner Mittelständler eine Rechnung über 5.000 € netto. MwSt: 5.000 × 19 % = 950 €. Gesamtbetrag der Rechnung: 5.950 €. Der Berater führt 950 € im nächsten Voranmeldungszeitraum an das Finanzamt ab, abzüglich abziehbarer Vorsteuer aus eigenen Eingangsrechnungen. Beispiel 2, gemischter Warenkorb im Einzelhandel: Ein Restaurant kauft Brot (7 % MwSt) für 35 € netto und Wein (19 % MwSt) für 120 € netto. MwSt-Anteil: 35 × 7 % = 2,45 € plus 120 × 19 % = 22,80 €. Brutto: 35 + 2,45 + 120 + 22,80 = 180,25 €. Beispiel 3, Bruttopreis aufschlüsseln: Eine Hotelrechnung über 535 € brutto enthält bei einem reinen Übernachtungsbetrag (7 % MwSt): 535 / 1,07 = 500 € netto, MwSt = 35 €. Bei Frühstücksanteil und Parkplatz, die mit 19 % besteuert werden, muss der Rechnungssteller die Positionen einzeln aufgliedern.
Vergleich der MwSt-Sätze in der EU 2026
| Land | Standard | Ermäßigt | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 19 % | 7 % | 0 % für PV-Anlagen bis 30 kWp |
| Frankreich | 20 % | 10 % / 5,5 % / 2,1 % | 2,1 % für Presse, Medikamente auf Rezept |
| Italien | 22 % | 10 % / 5 % / 4 % | 4 % für Grundnahrungsmittel |
| Niederlande | 21 % | 9 % | 9 % für Friseur, Fahrradreparatur |
| Polen | 23 % | 8 % / 5 % | 5 % für Babynahrung, Bücher |
| Ungarn | 27 % | 18 % / 5 % | Höchster Standardsatz in der EU |
| Schweiz (Nicht-EU) | 8,1 % | 2,6 % / 3,8 % | Erhöhung von 7,7 % auf 8,1 % seit 2024 |
Häufige Fehler bei der MwSt-Berechnung
- Aufrunden statt korrekt teilen: 119 € brutto / 1,19 ergibt 100,00 € netto, nicht 100,84 € (das wäre 119 × 0,847). Der Divisionsweg ist immer korrekt; die Multiplikation mit 0,84/0,93 ist eine Näherung mit Fehler.
- Reverse-Charge falsch behandelt: Bei innergemeinschaftlichen Leistungen (B2B EU) und bestimmten Inlandsleistungen (Bauleistungen nach § 13b UStG) schuldet der Leistungsempfänger die Steuer. Auf der Rechnung steht 0 % MwSt mit Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers". Trotzdem muss der Empfänger die Steuer in der Voranmeldung selbst berechnen und abführen.
Häufige Fragen
Wann gilt der ermäßigte Satz von 7 %?
Lebensmittel (außer Restaurantessen), Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, kulturelle Veranstaltungen, Kunstwerke, Hotelübernachtungen und der öffentliche Personennahverkehr - eine vollständige Liste enthält Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz.
Wie rechne ich MwSt aus dem Bruttopreis heraus?
Bei 19 %: Brutto / 1,19 = Netto. Bei 7 %: Brutto / 1,07 = Netto. Beispiel: 119 € brutto / 1,19 = 100 € netto, MwSt = 19 €.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Selbstständige mit Umsatz unter 25.000 € im Vorjahr (Stand 2025) und voraussichtlich unter 100.000 € im laufenden Jahr können die Kleinunternehmerregelung wählen - sie weisen dann keine MwSt auf Rechnungen aus, dürfen aber auch keine Vorsteuer abziehen.
Wann muss ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?
Monatlich bei mehr als 9.000 € Umsatzsteuer im Vorjahr, vierteljährlich bei 2.000-9.000 €, jährlich bei weniger. Existenzgründer geben die ersten zwei Jahre stets monatlich ab.
Welche Länder haben höhere/niedrigere MwSt?
Höher: Ungarn 27 %, Dänemark/Schweden/Norwegen 25 %, Finnland 25,5 %. Niedriger: Schweiz 8,1 %, Österreich/Tschechien 21 %, Luxemburg 17 %. Deutschlands 19 % liegen im EU-Durchschnitt.
Muss ich ab 2025 E-Rechnungen ausstellen?
Seit 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen elektronische B2B-Rechnungen im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format empfangen können. Verpflichtend ausstellen müssen sie ab 1. Januar 2027 (Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz) bzw. 1. Januar 2028 (alle anderen). PDFs ohne strukturiertes Datenformat zählen nicht mehr als E-Rechnung.
Mehrwertsteuer 2026: 19 Prozent, 7 Prozent und die neue Gastronomie-Regel
Die deutsche Mehrwertsteuer (umsatzsteuerrechtlich Umsatzsteuer) beträgt im Regelsatz 19 Prozent. Für Waren des Grundbedarfs wie Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und den öffentlichen Nahverkehr gilt der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Neu ab dem 1. Januar 2026: Speisen in der Gastronomie werden dauerhaft mit 7 statt 19 Prozent besteuert, Getränke bleiben bei 19 Prozent.
Anteil der Steuer am Bruttopreis
Rechenbeispiel: Restaurant 2026
Eine Rechnung über Speisen von 50 Euro netto kostet 2025 noch 59,50 Euro brutto (19 Prozent). Ab 2026 sind es bei 7 Prozent nur 53,50 Euro brutto, eine Ersparnis von 6 Euro. Begleitende Getränke werden weiterhin mit 19 Prozent berechnet.
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer 2026
Was ändert sich 2026 in der Gastronomie?
Speisen in Restaurants, zum Mitnehmen und per Lieferung werden ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft mit 7 statt 19 Prozent besteuert. Die Maßnahme wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen und entlastet die Gastronomie um rund 3,6 Milliarden Euro im Jahr.
Bleiben Getränke im Restaurant bei 19 Prozent?
Ja. Der ermäßigte Satz von 7 Prozent gilt nur für Speisen. Getränke unterliegen weiterhin dem Regelsatz von 19 Prozent. Ausnahmen sind Milch und Milchmischgetränke mit mindestens 75 Prozent Milchanteil sowie Leitungswasser.
Profitieren auch Bäckereien und Lieferdienste vom ermäßigten Satz?
Ja. Die Senkung auf 7 Prozent für Speisen gilt unabhängig vom Ort des Verzehrs, also auch für Bäckereien, Metzgereien, Caterer sowie die Verpflegung in Schulen, Kitas und Krankenhäusern.
Zuletzt aktualisiert: 30. Mai 2026. Werte für das Jahr 2026. Quellen: Bundesregierung, Steueränderungsgesetz 2025; § 12 UStG.
