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Der Solidaritätszuschlag ("Soli") wurde 1991 eingeführt zur Finanzierung der Wiedervereinigung. Seit 2021 zahlen 90% der Steuerpflichtigen keinen Soli mehr - die Schwelle wurde drastisch angehoben. Über der Schwelle gleitet der Soli von 0% auf 5,5% der Einkommensteuer.
How it works
Step 1
Calculate income tax (Einkommensteuer) first.
Step 2
If income tax ≤ €20,350 (single) / €40,700 (joint): Soli = €0.
Step 3
In the sliding zone (€20,350 to ~€37,840 single): Soli grows from 0 to 5.5%.
Step 4
Above ~€37,840 income tax (single): full 5.5%.
Frequently asked questions
Wer zahlt noch Soli 2026?
Etwa die obersten 10% der Einkommen. Single mit zu versteuerndem Einkommen ab ca. €68.000, Verheiratete ab ca. €136.000.
Wird der Soli abgeschafft?
Politisch immer wieder diskutiert. Aktuell weiter erhoben für Hochverdiener. Vollständige Abschaffung würde €11-12 Mrd jährlich kosten.
Soli auf Kapitalerträge?
Ja - 5,5% Soli wird zusätzlich zur 25% Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge erhoben (effektiv 26,375%).
Soli bei Kirchensteuer?
Soli wird auf die ESt erhoben, nicht auf Kirchensteuer. Aber Kirchensteuer wird auf ESt + Soli berechnet.
Solidaritätszuschlag 2026: Freigrenze, Milderungszone und die 5,5-Prozent-Regel
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer, wird aber erst oberhalb einer Freigrenze erhoben. Für das Steuerjahr 2026 liegt diese Freigrenze bei 20.350 Euro Einkommensteuer für Ledige und 40.700 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Wer darunter bleibt, zahlt null Euro Soli. Das gilt seit der Reform von 2021 für rund 90 Prozent aller Steuerpflichtigen.
Die Freigrenze wird jährlich angehoben
Die Freigrenze steigt mit dem Inflationsausgleich. Genau hier entstehen veraltete Angaben: 18.130 Euro war der Wert für 2024, 19.950 Euro galt 2025. Für 2026 zählt allein der aktuelle Wert.
So rechnet das Finanzamt: die Milderungszone
Direkt oberhalb der Freigrenze wird der Soli nicht sofort voll fällig, sondern gleitend eingeführt. In dieser Milderungszone beträgt der Soli 11,9 Prozent des Betrags, um den die Einkommensteuer die Freigrenze übersteigt, höchstens jedoch 5,5 Prozent der gesamten Einkommensteuer.
Rechenbeispiel für Ledige im Jahr 2026:
Der volle Satz von 5,5 Prozent greift bei Ledigen ab etwa 37.840 Euro Einkommensteuer, zusammen veranlagt ab rund 75.675 Euro. Das entspricht ungefähr einem zu versteuernden Einkommen von 116.600 Euro (Ledige). Soli überhaupt fällig wird ab rund 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.
Häufige Fragen zum Solidaritätszuschlag
Wie wird der Soli in der Milderungszone berechnet?
Der Soli beträgt 11,9 Prozent des Betrags, um den die Einkommensteuer die Freigrenze (2026: 20.350 Euro für Ledige) übersteigt. Diese Glättung verhindert einen Sprung von 0 auf den vollen Satz. Gedeckelt ist der Soli stets bei 5,5 Prozent der gesamten Einkommensteuer.
Ab welcher Einkommensteuer zahle ich den vollen Soli von 5,5 Prozent?
Bei Ledigen ab rund 37.840 Euro Einkommensteuer, bei Zusammenveranlagung ab rund 75.675 Euro. Darunter liegen Sie entweder unter der Freigrenze (kein Soli) oder in der Milderungszone (anteiliger Soli).
Wird die Freigrenze schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt?
Ja. Der Arbeitgeber rechnet die anteilige Freigrenze bereits in den monatlichen Lohnsteuerabzug ein, sodass der Soli unterjährig korrekt einbehalten oder ganz ausgesetzt wird. Abweichungen gleicht die Steuererklärung aus.
Zuletzt aktualisiert: 30. Mai 2026. Werte für das Steuerjahr 2026. Quellen: Bundesfinanzministerium, steuerliche Änderungen 2026; Bund der Steuerzahler, Das 1x1 des Solidaritätszuschlags 2026.
