Über die Abgeltungssteuer
Die deutsche Abgeltungssteuer ist ein pauschaler Steuersatz von 25 % auf private Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus Wertpapieren). Banken behalten die Steuer direkt ein und führen sie ans Finanzamt ab - daher der Name „Abgeltungs-".
Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und 8 % oder 9 % Kirchensteuer für Kirchenmitglieder. Effektiver Satz: 26,375 % bzw. 27,82-27,99 %. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 € pro Jahr (2.000 € für Ehepaare).
Seit der Soli-Reform 2021 zahlen Privatanleger den Solidaritätszuschlag nur noch auf die Abgeltungssteuer, nicht mehr auf die Lohnsteuer (außer bei sehr hohen Einkommen). Für Kapitalerträge gilt jedoch keine Freigrenze: 5,5 % Soli werden vom ersten Euro Abgeltungssteuer einbehalten. 2026 bleibt diese Sonderregelung bestehen, was Kapitalerträge im Vergleich zu Arbeitseinkommen geringfügig schlechter stellt. Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden (eigener Verlustverrechnungstopf), während Verluste aus anderen Kapitalanlagen mit allen Kapitalerträgen verrechenbar sind.
So funktioniert es
- Kapitalerträge des Jahres eingeben (Zinsen + Dividenden + realisierte Kursgewinne).
- Sparer-Pauschbetrag wird automatisch abgezogen (Freistellungsauftrag bei der Bank stellen).
- Auf den Rest 25 % Abgeltungssteuer + 5,5 % Soli + ggf. 8/9 % Kirchensteuer.
- Ergebnis: effektive Steuerlast.
Wichtig für 2026: Wer mehrere Depots bei verschiedenen Banken hat, sollte den Sparer-Pauschbetrag aufteilen. Eine Bank kennt nur ihre eigenen Erträge und würde sonst den vollen Freibetrag gewähren, was zu Nachzahlungen führt. Über das Online-Banking lässt sich der Freibetrag pro Bank meist in Minuten anpassen, oft auch unterjährig.
Häufige Fallen bei der Abgeltungssteuer
- Vergessener Freistellungsauftrag: Ohne FSA wird auf jeden Euro Zinsen direkt 25 % einbehalten. Bei 1.000 € Zinsen kostet das 263,75 € (Soli inkl.) Liquidität, bis die Erstattung über die Steuererklärung kommt.
- Doppel-Freistellung bei Bankwechsel: Wenn der alte FSA nicht gelöscht wird, gibt das Finanzamt im Jahresvergleich eine Aufforderung zur Steuererklärung mit Nachzahlung.
Rechenbeispiel
Lediger Sparer, 5.000 € Kapitalerträge im Jahr, ohne Kirchensteuer.
- Sparer-Pauschbetrag: €1,000 tax-free
- Taxable: €4,000
- Abgeltungssteuer 25%: €1,000
- Soli 5.5% on €1,000: €55
- Church tax: €0 (not member)
- Total tax: €1,055 (26.4% of €4,000)
- Net capital income: €5,000 - €1,055 = €3,945
Häufige Fragen
Was zählt zu den Kapitalerträgen?
Zinsen aus Spareinlagen, Festgeld, Anleihen; Dividenden aus Aktien und Fonds; realisierte Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen; Erträge aus Lebensversicherungen (Sonderregeln); Erträge aus Kryptowährungen (Sonderfall, oft nicht Abgeltungssteuer sondern Spekulationssteuer §23 EStG).
Was ist der Sparer-Pauschbetrag?
1.000 € pro Person und Jahr (seit 2023; vorher 801 €), 2.000 € bei zusammenveranlagten Ehepaaren. Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei - den Freistellungsauftrag müssen Sie bei der Bank einreichen.
Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?
Wenn Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 % liegt (z. B. bei Studierenden, Rentnern mit niedriger Rente, Geringverdienern), können Sie in der Steuererklärung beantragen, dass die Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz statt der Abgeltungssteuer besteuert werden.
Wie werden ETF-Gewinne besteuert?
Während der Haltedauer fällt die Vorabpauschale an (jährlich), die im Verkaufsfall mit den Kursgewinnen verrechnet wird. Beim Verkauf werden 25 % auf Gewinn (Verkaufspreis - Kaufpreis - bereits versteuerte Vorabpauschale) zuzüglich Soli und ggf. KiSt fällig. Bei Aktienfonds 30 % Teilfreistellung (= nur 70 % steuerpflichtig).
Wie lange ist die Spekulationsfrist?
Für Wertpapiere gibt es seit 2009 KEINE Spekulationsfrist mehr - alle Gewinne sind steuerpflichtig (Abgeltungssteuer). Für Immobilien gilt 10 Jahre, für Krypto und sonstige Wirtschaftsgüter 1 Jahr.
Wie verrechne ich Verluste aus Aktien?
Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden (separater Verlustverrechnungstopf, §20 Abs. 6 EStG). Die Bank führt diesen Topf automatisch und verrechnet Verluste mit künftigen Gewinnen. Wer das Depot wechselt oder Verluste bankübergreifend nutzen will, beantragt bis 15. Dezember eine Verlustbescheinigung und gibt sie in Anlage KAP der Steuererklärung an. Verluste verfallen nicht, sondern werden unbefristet vorgetragen.
Was passiert bei Auslandsdepots?
Bei Brokern im Ausland (z. B. Interactive Brokers, Trade Republic Sub-Broker) wird keine Abgeltungssteuer einbehalten. Sie müssen die Kapitalerträge in Anlage KAP-INV der Steuererklärung selbst angeben. Bereits gezahlte Quellensteuer (z. B. 15 % US-Quellensteuer auf Dividenden) wird anteilig auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.
Abgeltungssteuer 2026: 25 Prozent plus Soli, plus Kirchensteuer
Private Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne) unterliegen in Deutschland einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent. Hinzu kommen stets 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf diese Steuer und für Kirchenmitglieder die Kirchensteuer. Die Bank behält alles automatisch ein und führt es ans Finanzamt ab, daher der Name Abgeltungssteuer.
Effektive Steuersätze auf Kapitalerträge
Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird selbst steuermindernd berücksichtigt, deshalb liegt der effektive Satz unter der einfachen Summe der Prozentwerte.
Rechenbeispiel
5.000 Euro Dividenden, ledig, ohne Kirchensteuer, Freistellungsauftrag erteilt:
Häufige Fragen zur Abgeltungssteuer
Wie hoch ist der effektive Steuersatz mit Kirchensteuer?
Mit 8 Prozent Kirchensteuer (Bayern, Baden-Württemberg) liegt der effektive Satz bei 27,82 Prozent, mit 9 Prozent bei 27,99 Prozent. Ohne Kirchensteuer sind es 26,375 Prozent. Die Kirchensteuer wirkt selbst steuermindernd, daher der Abschlag gegenüber der reinen Addition.
Was ist die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds?
Bei thesaurierenden Fonds und ETFs, die Erträge nicht ausschütten, erhebt das Finanzamt jährlich eine Vorabpauschale auf einen fiktiven Mindestgewinn (abhängig vom Basiszins). Sie wird auf den späteren Verkaufsgewinn angerechnet, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht. Aktienfonds erhalten zusätzlich eine Teilfreistellung von 30 Prozent.
Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
Bei einer inländischen Bank mit korrektem Steuerabzug in der Regel nicht. Pflicht wird es bei Auslandsdepots, wenn Sie den Sparer-Pauschbetrag nicht optimal verteilt haben oder die Günstigerprüfung beantragen wollen.
Zuletzt aktualisiert: 30. Mai 2026. Werte für das Steuerjahr 2026. Quellen: § 32d EStG (gesetze-im-internet.de); Bundesfinanzministerium.
